- 1.
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Allgemeines
Der Verwertungsnachweis besteht aus einem Satz mit vier Ausfertigungen (Blättern).
2Jedes Blatt besteht aus zwei Seiten.
3Die erste Ausfertigung (Blatt 1) der Seiten 1 bis 2 des Vordrucks enthält in der Kopfzeile folgende Bezeichnung:
4„Diese Ausfertigung (rosa) ist für den Fahrzeughalter/-eigentümer bestimmt.
5“
Blatt 2 enthält entsprechend folgende Bezeichnung:
6„Diese Ausfertigung (altgold) ist für den Demontagebetrieb bestimmt.
7“
Blatt 3 enthält entsprechend folgende Bezeichnung:
8„Diese Ausfertigung (blau) ist für die Schredderanlage bestimmt.
9“
Blatt 4 enthält entsprechend folgende Bezeichnung:
10„Diese Ausfertigung (weiß) ist für die Annahme-/Rücknahmestelle bestimmt.
11“
- 2.
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Format
Ein Muster des Vordrucks ist in Abschnitt 2 verkleinert wiedergegeben.
12Zur ordnungsgemäßen Verwendung ist der Vordruck im Verhältnis 84:100 zu vergrößern.
13Das Format DIN A4 ist durch gestrichelte Linien kenntlich gemacht.
- 3.
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14Passergenauigkeit
Sämtliche Blätter sind mit einem Passer für computergestützte Ausfüll- und Lesevorgänge zu versehen.
15Zwischen dem oberen Papierrand und der oberen Begrenzung des Passers ist ein zweifacher 1/6-Zoll-Abstand zu wählen.
16Zwischen dem linken Papierrand und der seitlichen Begrenzung des Passers beträgt der Abstand 8/10 Zoll.
17Der senkrechte Abstand zwischen der Passermarke und den Eintragungsfeldern ist in der Maßeinheit 1/6 Zoll (2/6 Zoll durchgängige Zeilenschaltung) auszuführen.
18In der Waagerechten ist der Abstand zwischen der Passermarke und dem Beginn der Eintragungsfelder in der Maßeinheit 1/10 Zoll (Bewegungsschrift) auszuführen.
19Die Kämme sind auf 2/10 Zoll auszurichten, damit auch eine handschriftliche Eintragung gewährleistet ist.
- 4.
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20Maschinenlesbarkeit
Der Vordruck ist maschinenlesbar zu gestalten.
21Die folgenden Gestaltungsempfehlungen sind zu beachten, wenn Vordrucke als allgemeines Schriftgut zur optischen Belegerfassung vorgesehen sind.
22Sie finden mit Ausnahme der Nummer 4.2 Satz 2 und 3 keine Anwendung, wenn der Verwertungsnachweis mit Ausnahme von Unterschrift und Stempel vollständig computergestützt erstellt wird.
- 4.1
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23Farben
Bei Vordrucken zur optischen Belegerfassung muss sich der Aufdruck (Text, Linien, Raster) farblich vom Ausfülltext unterscheiden.
24Ziffern, Zahlen, Nummern und der Passer sollten bei maschinenlesbaren Vordrucken in Blindfarbe gedruckt sein.
25Bis auf die Ausfertigung „weiß“ sind deshalb die Blätter in der unten angegebenen Blindfarbe zu drucken (RAL-Werte nach Euro-Skala):
Blatt 1 (Ausfertigung für den Halter) |
rosa |
100 % Yellow und 85 % Magenta |
Blatt 2 (Ausfertigung für den Demontagebetrieb) |
altgold |
100 % Yellow und 45 % Magenta |
Blatt 3 (Ausfertigung für die Schredderanlage) |
blau |
55 % Magenta und 100 % Cyan |
Blatt 4 (Ausfertigung für die Annahme-/Rücknahmestelle) |
weiß |
|
- 4.2
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Schriften
Beim handschriftlichen Ausfüllen sollten neben den Ziffern nur Großbuchstaben verwendet werden.
27Für Schreibmaschinen- und Druckschrift sind mindestens Schrifthöhen mit einer Versalhöhe von ca.
282,1 mm bis 3,2 mm, für Handblockschrift von ca.
295 mm einzuhalten.
30Alle Schriften, außer Kursiv- und Serifenschriften, sind geeignet für die optische Zeichenerkennung.
31Die Begrenzungslinien für Eintragungsfelder, Linien, Schriften und die Rasterflächen sind in den oben genannten Farben als sogenannte Blindfarbe ohne Verunreinigungen auszuführen.
32Die Rasterflächen dürfen 60 % vom Volltonwert nicht überschreiten.
33Die maschinell zu lesenden Bereiche müssen weiß sein.
- 5.
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34Leimung
Wird eine Verleimung der Vordrucksätze vorgenommen, so hat diese am Kopf zu erfolgen.
35Trennleisten mit Mikroperforation sind zulässig.
- 6.
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36Papierqualität
Die jeweiligen Oberblätter (Blatt 1) sind auf Papier zu drucken mit einem Gewicht von 80 g/m
2
.
37Die jeweiligen Mittelblätter (Blätter 2 und 3) sind auf einem Papier mit 53 g/m
2
zu drucken.
38Die jeweiligen Unterblätter (Blatt 4) sind auf Papier mit 80 g/m
2
zu drucken.